Auf eine "richtige" Urteilsfestlegung ... sofern es die überhaupt gibt, würde ich mich nicht verlassen.
Aus eigener Erfahrung kenne ich auch andere Urteile in einem identischen Fall.
Drei Kumpels von mir hatten inin der Dorfkneipe einen über den Durst getrunken und sind mit einem älteren Kneipengänger aneinander gerempelt.
Sie haben in dann zu später Stunde vor der Kneipe "abgepasst".
Sie wollten ihn nur ein wenig schubsen aber einer der Vollidioten hat den Nerv verloren und dem Guten eine gewunken.
Der kippt nach hinten um und fällt mit dem Hinterkopf auf die Bordsteinkante.
Koma aufgrund von Hirnblutungen
6 Monate Reha
Lebenslanger Pflegefall
Alle drei (wohlgemerkt DEUTSCHE, keine Nazis oder sonstwelche Extremos) bekamen Jugendstrafen auf Bewährung ( zwischen 6 Monaten und zwei Jahren).
Der Richter hat dabei noch wohlwollend anerkannt das die Täter als sie gemerkt haben das er nicht mehr aufsteht den Notarzt gerufen haben, reumütig waren und sich bei dem Täter entschuldigt haben.
Trotzdem gabs die Jugendstrafe ....
Also gibt es auch andere Urteile.
Nur schätze ich das der Jugendrichter einfach nicht ein endgültiges Urteil fällen wollte, und mit diesem Urteil, wissend um die Revisionsbereitschaft der Staatsanwaltschaft, einfach die Verantwortung für die Urteilsfällung an den nächsten Richter abtreten wollte.