Autor Thema: Urteil für Komaschläger  (Gelesen 2618 mal)

Offline Wolfcastle

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Urteil für Komaschläger
« am: 29. Mai 2008, 10:38:27 Uhr »
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/koma-schlaeger-bekommt-keine-strafe_artikel_1210237945388.html

Schön dass es so Leute gibt.  #batsch
Der Täter hat nach der Tat sogar noch ne freie Ausbildungsstelle bekommen.
Man könnte meinen, man wird für solche Taten auch noch belohnt.
Ich kanns echt nicht glauben.  :neien


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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #1 am: 29. Mai 2008, 10:45:17 Uhr »
Was willst du hier zum Politikum erheben WC? Sowas passiert ständig wenn es für jedes Fehlurteil nen eigenen Thread gäbe würde hier alles voll stehen. Ich sehe nicht wo an Justizschlamperei und Irrtümern der politische Background sein soll. Erklärs lieber schnell sonst ist der Thread hier schneller zu als man gucken kann.

@Mafio: ganz großartig und gleich gelöscht  ::)
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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #2 am: 29. Mai 2008, 10:45:56 Uhr »
Mafio... lass es einfach bleiben... was soll denn das jetzt hier?

@Topic

Also ich muss ganz ehrlich sagen, das ich finde, das es ein Skandal ist. Das kann doch nich deren ersnt sein. Wenn ich ein Angehöriger des Opfers gewesen wäre, und das Urteil mitbekommen hätte, hätte ich mir einen dicken Knüppel geholt und diesen Typen windelwech geprügelt... Schudlfeststellung? Was hat den Bitte das Opfer davon?... Naja aber ich gehe mal davon aus, das im Revisionsverfahren ein richtiges Urteil gefällt werden wird...
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Offline Wolfcastle

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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #3 am: 29. Mai 2008, 10:46:50 Uhr »
@FEV

dann bitte ich um verschiebung ins off-topic.
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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #4 am: 29. Mai 2008, 10:54:19 Uhr »
Done

Ist schon irre, aber halt kein Einzelfall.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,556089,00.html
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/651/177114/

Besonders erhellend finde ich folgende Passage:
 [...]Der polizeiinterne Untersuchungsbericht zu dem Polizeieinsatz nach dem Überfall auf die Theaterleute hat zwei wesentliche Defizite aufgezeigt: Der Bericht spricht von polizeilichem "Gesamtversagen und mangelnder Sensibilität bei politisch motivierten Straftaten" [...]


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Offline Hellspawn

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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #5 am: 29. Mai 2008, 10:55:31 Uhr »
Auf eine "richtige" Urteilsfestlegung ... sofern es die überhaupt gibt, würde ich mich nicht verlassen.

Aus eigener Erfahrung kenne ich auch andere Urteile in einem identischen Fall.

Drei Kumpels von mir hatten inin der Dorfkneipe einen über den Durst getrunken und sind mit einem älteren Kneipengänger aneinander gerempelt.
Sie haben in dann zu später Stunde vor der Kneipe "abgepasst".
Sie wollten ihn nur ein wenig schubsen aber einer der Vollidioten hat den Nerv verloren und dem Guten eine gewunken.
Der kippt nach hinten um und fällt mit dem Hinterkopf auf die Bordsteinkante.

Koma aufgrund von Hirnblutungen
6 Monate Reha
Lebenslanger Pflegefall

Alle drei (wohlgemerkt DEUTSCHE, keine Nazis oder sonstwelche Extremos) bekamen Jugendstrafen auf Bewährung ( zwischen 6 Monaten und zwei Jahren).
Der Richter hat dabei noch wohlwollend anerkannt das die Täter als sie gemerkt haben das er nicht mehr aufsteht den Notarzt gerufen haben, reumütig waren und sich bei dem Täter entschuldigt haben.
Trotzdem gabs die Jugendstrafe ....

Also gibt es auch andere Urteile.

Nur schätze ich das der Jugendrichter einfach nicht ein endgültiges Urteil fällen wollte, und mit diesem Urteil, wissend um die Revisionsbereitschaft der Staatsanwaltschaft, einfach die Verantwortung für die Urteilsfällung an den nächsten Richter abtreten wollte.


Offline caliban44

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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #6 am: 29. Mai 2008, 13:20:30 Uhr »
@Hellspawn

Zitat
Aus eigener Erfahrung kenne ich auch andere Urteile in einem identischen Fall.

Die die 3 Jungs haben  aber vorher keinen Raub begangen, oder doch?

@Wolfcastle

Zitat
Der Täter hat nach der Tat sogar noch ne freie Ausbildungsstelle bekommen.

Ich geh einmal davon aus, dass er in der Bewerbung darauf verzichtet hat, seinen Raub sowie die Tatsache zu erwähnen das er einen Mitbürger ins Koma brachte.

@Topic

Unter Berücksichtigung des Raubes finde ich die Strafe definitiv zu mild.

Wenn die Sozialprognose so gut aussieht, sollte man ihm nicht unbedingt die Zukunft verbauen (durch lange Haftstrafen), aber Jugendarrest (zu verbüssen in seinem Urlaub) oder ein paar Hundert Sozialstunden wären in meinen Augen das mindeste gewesen.


« Letzte Änderung: 29. Mai 2008, 13:28:31 Uhr von caliban44 »

Offline le Chew

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Re: Urteil für Komaschläger
« Antwort #7 am: 29. Mai 2008, 15:40:12 Uhr »
Der Täter hat nach der Tat sogar noch ne freie Ausbildungsstelle bekommen.

Unabhängig von dem "Schuldspruch" mal ne Frage dazu: Was wäre gewonnen wenn er keine Ausbildungsstelle bekommen hätte?

Nur schätze ich das der Jugendrichter einfach nicht ein endgültiges Urteil fällen wollte, und mit diesem Urteil, wissend um die Revisionsbereitschaft der Staatsanwaltschaft, einfach die Verantwortung für die Urteilsfällung an den nächsten Richter abtreten wollte.

Das ist ein interessanter Punkt - wäre schön wenn wirklich nur das dahinter stehen würde. Unter einem gerechten Urteil verstehe ich was anderes...