Hab das grad gefunden und musste einfach nen thread aufmachen:
Rechtliche Lage in Deutschland
Nach § 307 StGB ist die Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie strafbar wenn eine Gefährdung anderen Lebens oder anderer Sachen vorliegt.
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemäß § 17 Abs. 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) ist es verboten, „Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben“. Der Verstoß dagegen wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. (§ 19 Abs. 1 KrWaffKontrG)
Der Straftatbestand wird seit Jahren in der Kriminalstatistik geführt, 2005 wurden jedoch keine derartigen Straftaten registriert.