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Verstrahlte Themen => Atombomben => Thema gestartet von: DevilX am 16. April 2007, 23:55:04 Uhr

Titel: Achtung, Strafbar
Beitrag von: DevilX am 16. April 2007, 23:55:04 Uhr
Hab das grad gefunden und musste einfach nen thread aufmachen:


Rechtliche Lage in Deutschland
Nach § 307 StGB ist die Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie strafbar wenn eine Gefährdung anderen Lebens oder anderer Sachen vorliegt.

§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gemäß § 17 Abs. 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) ist es verboten, „Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben“. Der Verstoß dagegen wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. (§ 19 Abs. 1 KrWaffKontrG)

Der Straftatbestand wird seit Jahren in der Kriminalstatistik geführt, 2005 wurden jedoch keine derartigen Straftaten registriert.
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: randy am 16. April 2007, 23:56:24 Uhr
Na gott sei dank das du das gepostet hast.Puh Da hab ich ja grade noch mal Glück gehabt  ;D

Haha wär auch ein cooler Thread im Wasteland...Sinnlose oder lustige Gesetze der BRD und wie man in Berührung mit ihnen kommen könnte.
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Mafio am 17. April 2007, 01:05:48 Uhr
also ist es indem sinne nur strafbar  wenn es "fahrlässige" todesopfer gibt  oder  eine "gefährdung" besteht.


von mutwilliger absicht und in kaufnehmen der zerstörung les ich aber irgendwie  nix.  ist der atombombengebraucht bei uns nur strafbar wenn er aus fersehen  oder aus jux betrieben wird  und nicht in böser absicht?  :s000:
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: randy am 17. April 2007, 01:14:38 Uhr
Wieso hast den ersten Teil wohl überlesen, da stehts ja absolut.  ;)

Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Mafio am 17. April 2007, 01:17:22 Uhr
zu gefährden    nur zu gefährden  :s000:    das heißt woviel  wie   zu shcnell um die kurve zu fahren  und dabei die fußgänger zu gefährden  aber sie nicht umzufahren  :redfingr:
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Molot am 17. April 2007, 07:52:18 Uhr
Wenn du sie in deinem ürivaten kleinen Testbunker zündest hast du vllt gute Karten, zumindest nach StGB...

Aber nach KrWaffKontrG bist au jeden Fall dran, sobald du ein A Waffe hast
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Lexx am 17. April 2007, 09:11:29 Uhr
Scheiße, dann werd ich meine wohl wieder entfernen müssen. ;)

Jetzt fehlt noch ein Thema: "Zeigt Fotos eurer Atombomben, die ihr im Keller gebaut habt."  :s000:
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Hellspawn am 18. April 2007, 09:58:14 Uhr
Ich denke mal der Straftatbestand der hier beschrieben ist gilt wohl auch für die Betreiber von kerntechnischen Anlagen.

Es soll hiermit wohl auch eine Handhabe geschaffen sein um die Verantwortlichen von Kernkraftwerken, Kerntechnischen Forschungseinrichtung etc. bedingt straffähig zu machen.

Es sind nicht zwangsläufig Hobbyterroristen als Zielgruppe dieses Strafgesetztes angesprochen ... für die geibt es nämlich schon mehr als genügend andere Gesetzte um sie in den Bau zu bringen.

P.S.: bin grad nicht sicher wessen Sig es ist (glaube FEVs Sig) darin ist mal der Vergleich zum "pösen Raubkopierer" dargestellt ... der bekommt nämlich auch nur fünf Jahre  :s000:
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: FEV-Infizierter am 18. April 2007, 16:04:16 Uhr
Ja Hell das stand da mal drin.
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Gauss am 18. April 2007, 18:33:05 Uhr

Jetzt fehlt noch ein Thema: "Zeigt Fotos eurer Atombomben, die ihr im Keller gebaut habt."  :s000:

 ;D ;D
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: Mafio am 18. April 2007, 19:00:02 Uhr
meine reagiert nervös  auf  blitzlichter   wenn ihr ne weile von mir nix hört  hab ich wohl n foto vonihr gemacht  :s000:
Titel: Re: Achtung, Strafbar
Beitrag von: CyberWarrior am 30. September 2007, 17:20:27 Uhr
 #radi2 Ma da muss ich wohl alles wieder abbauen  ::)  #radi2
mist ich hätt so viel kohle von den Russen bekommen  ;)  :s000:
aber mal ganz ehrlich wer hat den keinen AtomSprengKopf  ;D

xD schon gewusst das es bei Google anleitungen gibt wie man Sprengsätze baut oder Produziert?  :wall1cf: